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Am 1. Januar 2019 fiel der Startschuss zum neuen Verpackungsgesetz. Sollten Sie Verpackungen in Deutschland in Verkehr bringen, fallen Sie unter das Verpackungsgesetz und müssen sich bei der Zentralen Stelle registrieren sowie Ihre Verpackungen bei einem dualen System beteiligen (Vertrag, Mengenmeldung und Bezahlung). Falls Sie Ihren Pflichten nicht nachkommen, drohen empfindliche Bußgelder und Vertriebsverbote! Denn seit 2019 ist die neue Kontrollbehörde „Zentrale Stelle“ zuständig für die umfassende Kontrolle der Produzentenverantwortung.
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