Beratung & Service > Verbraucherinformation

Lasst uns zusammen trennen – Mülltrennung schützt die Umwelt

Warum brauchen wir Müll­trennung in Deutschland?

Die Ressourcen, die uns die Natur zur Verfügung stellt, sind endlich – und doch verbrauchen wir jedes Jahr mehr Rohstoffe als die Erde in selben Zeitraum „produzieren“ kann. Um den Verbrauch an Rohstoffen und den Ausstoß klimaschädlicher CO2 – Gase nachhaltig zu reduzieren, ist Mülltrennung ein wichtiger Baustein. Denn nur wenn gebrauchte Verpackungen getrennt vom Restmüll entsorgt werden, kann das Verpackungsrecycling – also die Wiederverwendung gebrauchter Verpackungen – funktionieren und z. B. neue Verpackungen aus recycelten Wertstoffen hergestellt werden.

Weil Mülltrennung für das Verpackungsrecycling so wichtig ist, klären die dualen Systeme mit Ihrer Initiative „Mülltrennung wirkt!“ Verbraucher*innen auf.  Das Ziel der Initiative besteht zum einen darin, die Fehlwürfe in den Gelben Säcken bzw. in den Gelben Tonnen zu reduzieren und damit die Qualität der Sammlung zu verbessern. Zum anderen soll die gesammelte Menge an Verpackungen im Gelben Sack bzw. in der Gelben Tonne erhöht werden. Denn es landen noch immer viel zu viele Verpackungen im Restmüll und gehen damit dem Recycling verloren.

Papiertonne, Gelber Sack, Gelbe Tonne & Glascontainer – die richtige Mülltrennung

Verpackungen sind so unterschiedlich wie die Ware, die darin verpackt ist. Das stellt Verbraucher*innen immer wieder vor die Frage: Wie trenne ich meinen Verpackungsmüll richtig? Dabei ist Mülltrennung eigentlich kinderleicht und es gilt die folgenden Trennregeln zu beachten:

1. Alle Verpackungen, die nicht aus Glas, Papier, Pappe oder Karton sind, gehören in den Gelben Sack bzw. die Gelbe Tonne.

2. Verpackungen aus Papier, Pappe oder Karton gehören in die Altpapiersammlung.

3. Verpackungen aus Glas gehören nach Farben sortiert in die Altglascontainer. Farblich nicht zuordenbare Glasverpackungen gehören         zum Grünglas. 

Es ist außerdem wichtig, dass die einzelnen Verpackungskomponenten getrennt voneinander entsorgt werden: Zum Beispiel der Deckel vom Joghurtbecher oder die Verschlüsse von den Tuben für Senf oder Tomatenmark. Die einzelnen Komponenten bestehen nämlich aus unterschiedlichen Materialien, die jeweils eigenen Recyclingkreisläufen zugeführt werden. Darüber hinaus sollten Verpackungen leer sein, wenn sie weggeworfen werden. Denn die Materialien können nur sauber sortiert werden, wenn sie nicht zu stark verunreinigt sind. Das Ausspülen der Verpackungen ist jedoch nicht erforderlich – „löffelrein“ reicht aus. Wer sich trotzdem noch unsicher ist, findet hier die passenden Informationen. Mit den Trenntabellen der Initiative „Mülltrennung wirkt!“ für:

 

Trennhilfe Gelber Sack/ Gelbe Tonne

Trennhilfe Papier,  Pappe & Karton

Trennhilfe Glasverpackungen

   

Mülltrennung wirkt – vor allem in Kooperation mit Produzenten und Inverkehrbringern

Viele Inverkehrbringer haben das Potenzial des Verpackungsrecyclings für Umwelt und Klima erkannt und klären bereits Endverbraucher*innen zur korrekten Mülltrennung auf. Machen auch Sie mit und werden Sie offizieller Partner der Initiative „Mülltrennung wirkt!“. Neben den kostenlosen Werbemitteln, die im internen Bereich der Webseite www.muelltrennung-wirkt.de zur Verfügung gestellt werden, gibt es noch zahlreiche andere Kooperationsmöglichkeiten.

Des Weiteren können Sie z. B. mit Trennhinweisen  auf Ihren Verpackungen Endverbraucher*innen direkt zur richtigen Mülltrennung Ihrer Verpackungen anleiten. Sie haben keine eigenen Trennhinweise? Kein Problem. Unter www.trenn-hinweis.de können Sie sich Trennhinweise herunterladen, die auf Ihren Verpackungen kostenlose aufbringen können. Bei Fragen und Interesse stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung

 

Denn Mülltrennung wirkt: Je mehr mitmachen, desto wirkungsvoller!

Weitere Informationen zum Verpackungsrecycling in Deutschland

Der von Bürgerinnen und Bürgern getrennte Müll bleibt getrennt und wird von den dualen Systemen im Auftrag von Industrie und Handel gesammelt, sortiert und verwertet. Im Folgenden finden Sie viele weitere Informationen und Antworten auf die wichtigsten Fragen zu den dualen Systemen generell, der richtigen Mülltrennung und –entsorgung, der Abfallverwertung bzw. dem Recycling sowie dem Vorkommen und der Vermeidung von Verpackungsabfall. 

Allgemeines zu den dualen Systemen

Wer sind die dualen Systeme?

Die dualen Systeme in Deutschland organisieren die bundesweite Sammlung, Sortierung und Verwertung gebrauchter Verkaufsverpackungen für Industrie und Handel bundesweit, damit die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Recyclingquoten erreicht werden. Hierfür melden Industrie und Handel jeweils ihre auf den Markt gebrachten Verkaufsverpackungsmengen nach Materialart und bezahlen für die zu erbringenden Dienstleistungen entsprechende Beteiligungsentgelte (landläufig auch Lizenzentgelte genannt) an ihr duales System. Aktuell sind es elf privatwirtschaftlich organisierte Systeme, die mit ihren Dienstleistern aus der Entsorgungs- und Recyclingbranche diese Aufgabe erfüllen. Grundlage für die Arbeit der dualen Systeme ist das geltende Verpackungsgesetz

Wie sehen die Sammelsysteme der dualen Systeme aus?

Die dualen Systeme sind für die bundesweite Sammlung gebrauchter Verkaufsverpackungen verantwortlich. Bei der Sammlung wird zwischen Hol- und Bringsystemen unterschieden. Das am weitesten verbreitete Sammelsystem ist das Holsystem, bei dem die gebrauchten Verpackungen direkt beim privaten Endverbraucher zu Hause abgeholt werden. Im Wesentlichen sind das die Papiertonnen, in denen Papier/Pappe/Karton gesammelt wird und der Gelbe Sack oder die Gelbe Tonne, in denen alle Verpackungen, außer die aus Glas und Papier/Pappe/Karton, gesammelt werden.

Beim Bringsystem hingegen stehen Verbraucherinnen und Verbrauchern Sammelcontainer, in der Nähe der Haushalte, zur Verfügung. Diese Container werden vor allem für Glas- aber manchmal auch für Papierverpackungen aufgestellt. In Ausnahmefällen werden auch die Verpackungen, die anderswo über den Gelben Sack oder die Gelbe Tonne erfasst werden, in solchen Containern im Bringsystem gesammelt. Zudem gibt es in bestimmten Regionen noch Wertstoffhöfe, bei denen zusätzlich Verpackungen neben einer Vielzahl weiterer Abfälle, wie z.B. Sperrmüll, Elektro- und Elektronikaltgeräte, Farbreste usw. abgegeben werden können. Über die Art der Sammelbehälter und die Entsorgungsrhythmen entscheiden nach Verpackungsgesetz im Wesentlichen die Kommunen. Grundsätzlich liegt die Verantwortung für die Organisation und die Finanzierung der Sammlung, Sortierung und Verwertung der Verpackungen jedoch bei den dualen Systemen.

Was besagt das Verpackungsgesetz?

Alle Hersteller und Händler (online und stationär) sowie Importeure und ausländische Exporteure, die in Deutschland verpackte Ware auf den Markt bringen, müssen sich an einem dualen System beteiligen. „Beteiligen“ heißt, sie müssen mit einem dualen System einen Vertrag abschließen, die Verpackungsmengen, die sie auf den Markt bringen, melden und für Sammlung, Sortierung und Verwertung dieser Verpackungen bezahlen. Verantwortlich für die Beteiligung sind die Hersteller für die Verpackungen ihrer Produkte und die Händler generell für die Verpackungen ihrer Eigenmarkenprodukte sowie zusätzlich z.B. Onlinehändler für ihre Versand-Verpackungen.

Die dualen Systeme übernehmen mit ihren Dienstleistern aus der Entsorgungs- und Recyclingbranche die Sammlung, Sortierung und Verwertung gebrauchter Verpackungen und stellen sicher, dass die vorgeschriebenen Recyclingquoten aus dem Verpackungsgesetz erzielt werden. Alle Vorgänge müssen von den dualen Systemen dokumentiert, nachgewiesen und über einen vom Sachverständigen testierten Mengenstromnachweis der Prüfstelle vorgelegt werden.

Zusätzlich müssen sich alle Hersteller und Händler (online und stationär) sowie Importeure und ausländische Exporteure, die in Deutschland verpackte Ware auf den Markt bringen, bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister registrieren. „Registrieren“ heißt, sie müssen dort ihr Unternehmen, ihre Produktmarken und Kontaktdaten höchstpersönlich hinterlegen. Alle registrierten Unternehmen sind im Internet veröffentlicht, damit jedermann überprüfen kann, ob alle Unternehmen, die Verpackungen in Verkehr bringen, ihren gesetzlichen Pflichten nachgekommen sind. Die Unternehmen müssen zudem ihre Verkaufsverpackungsmengen, die sie in Verkehr gebracht haben, melden und angeben, bei welchem dualen System diese beteiligt sind.

 Unternehmen, die ihre Verpackungen nicht bei einem dualen System beteiligen und/oder sich nicht bei der Zentralen Stelle registrieren, unterliegen für ihre Produkte einem Vertriebsverbot und müssen mit hohen Bußgeldern rechnen.
 

Wie finanzieren sich die dualen Systeme?

Alle Hersteller und Händler (online und stationär) sowie Importeure und ausländische Exporteure, die in Deutschland verpackte Ware auf den Markt bringen, müssen sich bei einem dualen System beteiligen und bezahlen für die Umsetzung der Sammlung, Sortierung und Verwertung ihrer Verpackungen sogenannte Beteiligungsentgelte (landläufig auch Lizenzentgelte genannt) an ihr duales System. Die zu zahlenden Entgelte werden grundsätzlich im Produktpreis einkalkuliert. Der Endverbraucher bezahlt somit beim Kauf der verpackten Ware auch die Entsorgungs- und Verwertungsleistung. Die Höhe richtet sich verursachergerecht nach dem Gewicht und dem Material der Verpackung.

Die dualen Systeme bezahlen mit ihren Einnahmen im Wesentlichen die Entsorgungsunternehmen für ihre Sammel-, Sortier- und Verwertungsleistung, die Kommunen für Containerstandfläche, Reinigung der Containerstandfläche und Abfallberatung, die Zentrale Stelle für ihre Registrier-, Prüf- und Kontrollaufgaben sowie die Dienstleister der bundesweiten Informationskampagne der dualen Systeme für Verbraucher. Zusätzlich müssen die Personal- und Nebenkosten der dualen Systeme aus den Einnahmen gedeckt werden.

Welche Rolle spielen die Bürger für die dualen Systeme?

Das Sammel- und Sortierverhalten der Bürgerinnen und Bürger ist für ein erfolgreiches Recycling fundamental. Denn nur, wenn möglichst viele Verpackungen gesammelt und korrekt getrennt werden, sind die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen, hohen Recyclingquoten erfüllbar.

Gebrauchte Verpackungen dürfen auf keinen Fall im Restmüll entsorgt werden. Denn dann werden sie verbrannt und stehen für das Recycling nicht mehr zur Verfügung. Das gilt auch umgekehrt: Restmüll darf unter keinen Umständen in den Sammelbehältnissen für gebrauchte Verpackungen (Gelbe Tonne/Gelber Sack, Papiertonne, Glascontainer) landen. Der Restmüll beeinflusst das Recycling der gesammelten und korrekt getrennten Verpackungen extrem negativ bzw. macht es teilweise unmöglich. Diese Zusammenhänge sind dem Gesetzgeber bewusst. Daher hat er mit dem neuen Verpackungsgesetz 2019 neben der Erhöhung der Recyclingquoten auch erstmals die Bürgerinnen und Bürger in die Pflicht genommen und ihnen die getrennte Sammlung gebrauchter Verpackungen gesetzlich vorgeschrieben (§13 Verpackungsgesetz und Begründung).

Mülltrennung und -entsorgung

Warum soll ich den Abfall trennen?

Wichtig ist: Nur die Wertstoffe aus Verpackungen, die über die Sammelbehältnisse Gelber Sack/ Gelbe Tonne oder über Glas- und Papiercontainer gesammelt werden, bleiben dem Kreislauf erhalten. Alles was im Restmüll landet, wird überwiegend verbrannt und geht somit dem Kreislauf für immer verloren.

Können moderne Maschinen nicht das Trennen übernehmen?

Moderne Sortieranlagen sind für die Sortierung von Leichtverpackungen ausgelegt. Hausmüll auf den Sortierbändern, der teilweise mit nassem Biomüll durchsetzt ist, erschwert die Sortierung. Zudem wird durch Verschmutzungen die Recyclingfähigkeit der sortierten Wertstoffe deutlich herabgesetzt. Es gab in der Vergangenheit immer wieder Versuche, Restmüll und Verkaufsverpackungen in einer Tonne zu erfassen und erst in der Sortieranlage voneinander zu trennen. Das Ergebnis war leider nicht befriedigend. Gerade der oft feuchte Restmüll, wie zum Beispiel Küchenabfälle, Speisereste, Teebeutel oder Kaffeefilter, verschmutzen die Verpackungsabfälle enorm. Dies hat negative Auswirkungen auf die Recyclingfähigkeit der Verkaufsverpackungen und setzt die Qualität der gewonnen Sekundärrohstoffe stark herab.

Wäre es nicht sinnvoller, den Abfall zu verbrennen, statt ihn mühsam zu sortieren?

Die Müllverbrennungsanlagen in Deutschland bieten grundsätzlich einen effizienten und sicheren Weg, Restabfälle zu entsorgen. Für das hochwertige Recycling von Verpackungen stellen sie jedoch keine Alternative dar. Jedes Kilogramm Kunststoffverpackungen, das der Verbraucher in den Gelben Sack oder die Gelbe Tonne gibt, spart gegenüber der Müllverbrennung klimaschädliches CO2, entlastet damit die Umwelt und spart wertvolle Rohstoffe für zukünftige Generationen.

Wo entsorge ich am besten?

Das A und O des Recyclings ist die saubere Abfalltrennung durch die Bürgerinnen und Bürger. Damit leisten sie einen erheblichen Beitrag zum Recycling. Insgesamt stehen für folgende Abfallarten in der Regel eigene Sammelgefäße haushaltsnah bereit: Sogenannte Leichtverpackungen (LVP), wozu Verkaufsverpackungen aus Kunststoff, Aluminium, Weißblech und Verbundstoffen zählen, Verpackungsabfälle aus Papier/Pappe/Karton und Glas sowie Restmüll und Bioabfälle.

Welche Sammelbehältnisse gibt es?

a) Graue Tonne: Restmüll

b) Gelber Sack/Gelbe Tonne: Leichtverpackungen aus Kunststoff, Alu, Weißblech oder Verbundmaterialien wie Getränkekartons (regional auch als Wertstofftonne oder Wertstoffhöfe)

c) Papiertonne: Papier/Pappe/Karton

d) Glassammelbehälter: Behälterglas und Flaschen

e) Biotonne: für organische Abfälle

Wo gehört mein Verpackungsabfall hinein?

Was kommt in die Papiertonne, was gehört in die Glascontainer, was muss in den Gelben Sack oder die Gelbe Tonne? Hier stehen praktische Trennhilfen für Verpackungsabfälle zum Download bereit. Bitte beachten: Es sind regionale Unterschiede möglich. Wem z.B. statt Gelber Tonne eine Wertstofftonne zur Verfügung steht, der kann in der Regel auch stoffgleiche Nichtverpackungen wie altes Plastikspielzeug oder Bratpfannen über die Wertstofftonne entsorgen. In einigen Regionen sind die Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, ihre Verpackungsabfälle im Wertstoffhof zu entsorgen. Im Zweifelsfall bitte bei der zuständigen Kommune oder dem zuständigen Entsorger nachfragen.

Wie entsorge ich meine gebrauchten Kaffeekapseln?

Diese Frage ist nicht so leicht zu beantworten. Da in Deutschland tagtäglich tausende Kaffeekapseln gebraucht werden und danach als Abfall anfallen, haben wir mit einer extra Rubrik versucht Klarheit zu schaffen. Wie, wann und warum ich meine Kaffeekapsel im Gelben Sack bzw. in der Gelben Tonne entsorgen soll oder eben nicht erfahren Sie HIER.

Abfallverwertung / Recycling

Warum recycelt man Verpackungen?

Jedes Jahr werden der Erde rund 60 Prozent mehr Ressourcen entnommen als innerhalb desselben Zeitraums auf natürliche Weise nachwachsen können. Deshalb ist die Kreislaufführung von Wertstoffen eine wichtige Aufgabe für die Menschheit, denn es gilt, die bisherige einmalige Nutzung von Ressourcen durch Kreislaufwirtschaft zu ersetzen. Das Recycling von Verpackungen leistet hierzu einen wichtigen Beitrag.

Ebenso schützt Recycling das Klima: Das Öko-Institut hat in einer Studie festgestellt, dass die getrennte Sammlung und Verwertung von Verpackungen durch die dualen Systeme in Deutschland einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leistet. Das Recycling von Leichtverpackungen aus Kunststoffen, Metallen und Verbundstoffen entlastet die Umwelt pro Jahr um 1,9 Millionen Tonnen Treibhausgase. Die Erfassung und Verwertung von Glas und Verpackungspapieren spart zusätzlich gut 1,15 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente ein, so dass in Summe rund 3,1 Millionen Tonnen Treibhausgase pro Jahr vermieden werden.

Was wird aus den unterschiedlichen Abfällen?

Die Recyclingfähigkeit und die Einsatzmöglichkeiten der wiederverwerteten Abfälle hängen vom Ausgangsmaterial ab:

Metalle wie Aluminium und Weißblech werden eingeschmolzen und zum Beispiel zu neuen Schraubverschlüssen oder Dosen verarbeitet. Wiedergewonnene Rohstoffe aus Metall finden sich aber auch in Karosserien, Kühlschränken und anderen Stahlerzeugnissen wieder.

Altglas wird nach Farben getrennt in der Glashütte geschmolzen und zu neuen Glasverpackungen geformt.

Papier- bzw. Pappverpackungen wie Brötchentüten, Keksschachteln und Versandkartons im Altpapier dienen als Rohstoffquelle bei der Herstellung von neuen Papiererzeugnissen, also zum Beispiel Zeitungspapier und Transportkartons. In speziellen Sortieranlagen wird zunächst nach Papier, Pappe und Karton getrennt. Anschließend wird das Papier in einer Verwertungsanlage zerfasert und mit Wasser vermischt. Dieser Faserbrei wird gewaschen, gepresst, getrocknet und anschließend zu neuem, bedruckbarem Papier, Hygienepapieren und Kartons verarbeitet. 

Kunststoffe werden nach Arten wie unter anderem Polyethylen (PE), Polypropylen (PP) oder Polyethylentherephalat (PET) sortiert und unter Verwendung spezieller Rezepturen wieder zu Kunststoffgranulat derselben Sorte verarbeitet. Diese Rezyklate aus gebrauchten Kunststoffverpackungen werden heute schon in vielen Produktionsbetrieben eingesetzt und etwa wieder zu Verpackungen, zu Rohren, Haushaltsartikeln, Aufbewahrungs- und Transportboxen, Fleecestoffen, Autoteilen und vielem mehr verarbeitet. 

Verbundstoffe, wie Getränkekartons und Multilayer-Folien werden, soweit möglich, entsprechend des Hauptmaterials verwertet. So werden beispielsweise die Papierfasern von Getränkekartons in die Papierverwertung gegeben und die Alu- sowie Kunststoffreste als Additiv in der Zementindustrie verwendet.

 

Was passiert mit dem Biomüll?

Aus Bioabfällen wird Kompost oder Biogas hergestellt. Kompost aus Bioabfällen stabilisiert und verbessert den Humusgehalt und die wertvollen Funktionen unserer landwirtschaftlichen Böden. Kompost hilft, die Verwendung von Torf zu ersetzen und wirkt durch seine Nährstoffe positiv auf Pflanzen und Umwelt. Der Einsatz von Kompost verringert zudem den Ausstoß von schädlichen Klimagasen. In vielen Bioabfallbehandlungsanlagen wird aus Bioabfall echte Bioenergie in Form von Biogas. Das wird wiederum zur Stromerzeugung genutzt. Der Biostrom stammt damit direkt aus der Biotonne und kann in Haushalten sowie als Treibstoff für E-Fahrzeuge verwendet werden.

Was passiert mit dem Restabfall?

Restabfall muss in Deutschland behandelt werden, bevor er deponiert werden darf. Dies erfolgt hauptsächlich durch eine vorgeschaltete energetische Verwertung. Die Überbleibsel der Verbrennung, sogenannte Schlacke, können z.B. für den Straßenbau verwendet werden oder werden deponiert. Die Sammlung von Restabfall wird in Deutschland grundsätzlich über die Kommunen organisiert.

Vorkommen und Vermeidung von Verpackungsabfall

Warum steigt das Aufkommen von Kunststoffabfällen, insbesondere im Verpackungsbereich in Deutschland weiter so stark an?

Die Gründe dafür sind vielfältig. Vor allem neue Konsumtrends sind dafür verantwortlich, z.B. eine deutliche Zunahme des Außer-Haus-Verzehrs oder eine deutliche Zunahme des Versandhandels. Auch der Trend hin zu mehr Single-Haushalten und verschärfte Hygienevorschriften tragen dazu bei.

Was unternimmt der Gesetzgeber, damit mehr Kunststoffabfälle recycelt werden?

Am 01. Januar 2019 ist das neue Verpackungsgesetz in Kraft getreten und gibt deutlich höhere Recyclingquoten vor:

Zudem sind die dualen Systeme im Gesetz dazu aufgefordert, für recyclinggerechte Verpackungen günstigere Beteiligungspreise für die duale Entsorgung anzubieten. Das soll Handel und Hersteller motivieren, ihre Verpackung recyclinggerecht zu gestalten. Seit der Installation der gesetzlichen Regelung für Verpackungsentsorgung wird ohnehin schon der Grundsatz verfolgt, dass mehr Verpackung auch zu mehr Entsorgungskosten führt, um einen wirtschaftlichen Anreiz zur Verpackungsreduzierung zu setzen.

Warum gibt es nicht mehr kompostierbare Verpackungen?

Biologisch abbaubare („kompostierbare“) Verpackungen sind keine sinnvolle Alternative. Der Begriff „kompostierbare“ Kunststoffverpackungen führt in die Irre, da nach dem biologischen Abbau praktisch kein Kompost übrigbleibt, welcher verwertet werden könnte. Solche Kunststoffe zersetzen sich lediglich, und das auch nur unter optimalen verfahrenstechnischen Bedingungen, zum Beispiel in großtechnischen Kompostierungsanlagen, aber auch dort vielfach nicht vollständig. Aus Sicht des Bundesumweltministeriums kann somit ein Eintrag von Kunststoffresten mit dem Bioabfall-Kompost in die Umwelt bislang nicht sicher ausgeschlossen werden. Außerhalb geeigneter großtechnischer Anlagen bauen sich solche Kunststoffe noch schlechter oder gar nicht ab - zum Beispiel bei der Eigenkompostierung. Das Attribut „biologisch abbaubar“ kann somit zu einem sorglosen Umgang in Form wilder Entsorgung führen.