Systembeteiligung einfach online abschließen
Berechnen Sie Ihr Beteiligungsentgelt und schließen Sie Ihren Systembeteiligungsvertrag direkt online bei BellandVision ab.
Warum jetzt handeln?
Als Hersteller sind Sie gesetzlich verpflichtet, Ihre systembeteiligungspflichtigen Verpackungen vor dem erstmaligen Bereitstellen auf dem Markt bei einem System zu beteiligen. Gleichzeitig ist die Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) erforderlich – andernfalls droht ein Vertriebsverbot.
Sie sind sich unsicher, ob Sie Hersteller sind? Finden Sie es HIER heraus!
Für internationale Hersteller:
Ihr Unternehmen hat keine Niederlassung in Deutschland? Kein Problem! Ihr Bevollmächtigter (gem. § 5 Abs. 2 VerpackDG) kann in Wahrnehmung Ihrer Verpflichtungen einen Vertrag abschließen und die Verpackungsmengen melden – sowohl an uns als auch an die Zentrale Stelle Verpackungsregister. Sie müssen sich lediglich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister registrieren.
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