20140314_PM_Wirtschaft und Handel wollen die privatwirtschaftliche Entsorgung erhalten

Wirtschaft und Handel wollen die privatwirtschaftliche Entsorgung erhalten

BellandVision bietet marktgerechte Alternative zur 7. Novelle der VerpackV.

Pegnitz, 14.03.2014

BellandVision, das zweitgrößte duale System in Deutschland, begrüßt die Forderungen von Handelsverband (HDE), Markenverband und der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE), das privatwirtschaftliche duale System auch in Zukunft zu erhalten. BellandVision hat hierzu bereits frühzeitig einen Vorschlag für eine Novelle der Verpackungsverordnung vorgelegt, der duale Systeme durch Kontrollen und definierte Kriterien nachhaltig stabilisiert und Missbrauch verhindert. In einem Offenen Brief an alle dualen Systembetreiber hatten die drei Verbände in den vergangenen Tagen gemahnt, das etablierte, ökologisch und ökonomisch erfolgreiche privatwirtschaftlich getragene System nicht zu gefährden. Sie betonen, dass auch Handel und Industrie bereit seien, hier zu unterstützen.

Am Ende zahlt der Verbraucher die Zeche

Aktuell wird gleichzeitig der Ruf von Kommunen und einem großen überregionalen Entsorger nach Rekommunalisierung und Abschaffung der dualen Systeme immer lauter. Unterstützende Studien werden derzeit verkündet. „Hier versucht eine Interessengruppe, die Situation für sich zu nutzen, um die eigenen und die klammen Kassen der Kommunen zu füllen“, sagt Thomas Mehl, Geschäftsführer der BellandVision GmbH. „Man kann jetzt schon absehen, dass in diesem Fall die Entsorgungskosten explodieren würden. Marktkenner rechnen mindestens mit einer Verdoppelung der Kosten – eine hohe Zeche, die am Ende wie immer der Verbraucher bezahlen muss“, so Mehl.

Optimierung und verbesserte Kontrolle statt Abschaffung

Laut Verpackungsverordnung (VerpackV) sind Hersteller und Vertreiber von Produkten in Verkaufsverpackungen gesetzlich verpflichtet, diese Verpackungen zurückzunehmen und zu verwerten. Hierzu beteiligen sie ihre Verkaufsverpackungsmengen an dualen Systemen und Branchenlösungen. Aus Sicht dieser sogenannten Erstinverkehrbringer sind Branchenlösungen und Eigenrücknahme gemäß der geltenden Verpackungsverordnung neben dem dualen System unabdingbarer Bestandteil eines bedarfsgerechten sowie ökologisch und ökonomisch sinnvollen Entsorgungssystems. Sie sind in der Praxis bewährt und folgen dem Grundgedanken der originären Produktverantwortung, dass der Hersteller/Vertreiber seinen Entsorgungspflichten selbst nachkommt.

Anstatt marktgerechte Systeme aufzugeben, wie es aktuell das zuständige Bundesumweltministerium mit seiner 7. Novelle vorhat, und dadurch unnötige Mehrkosten für Endkunden verursacht, setzt sich BellandVision mit seinem Novellenentwurf für den Erhalt von Branchenlösungen und Eigenrücknahme mit entsprechendem Feintuning sowie effektiveren Kontrollmöglichkeiten ein. Bestehende Schlupflöcher werden konsequent geschlossen, um Manipulationen und Trittbrettfahrerei auszuschließen. Mit wenigen Änderungen bei Branchenlösungen, Eigenrücknahme und Gewerbeverpackungsentsorgung sowie bei der Vollständigkeitserklärung kann das duale System nach Auffassung von BellandVision nachhaltig fortentwickelt werden – ohne wichtige Entsorgungsalternativen aufzugeben. Zusätzlich können damit große Verpackungsmengen, die von Trittbrettfahrern erst gar nicht lizenziert werden, in das System hereingeholt werden.

Wesentliche Lösungsvorschläge von BellandVision:

  • Die Ermittlung der Branchenmengen muss durch eine einzige unabhängige und allgemein verbindliche Studie erfolgen. Die Kosten tragen die Nutzer der Studie, also die Betreiber von Branchenlösungen, inklusive der dualen Systeme, soweit sie Branchenlösungen anbieten.
  • Eine Eigenrücknahme darf nur durch den Letztvertreiber an von ihm nachweislich belieferten Abgabeorten erfolgen.
  • Sollte die Eigenrücknahme durch einen beauftragten Dritten erfolgen, muss dieser den Nachweis erbringen, dass er durch einen Letztvertreiber zur Umsetzung der Eigenrücknahme beauftragt wurde.
  • Die ordnungsgemäße Rücknahme und Verwertung müssen durch einen unabhängigen Sachverständigen bescheinigt und der zuständigen Behörde vorgelegt werden.
  • Die Nachweis- und Dokumentationspflicht muss an die engmaschigen Vorgaben der dualen Systeme angepasst werden, um die Prüfbarkeit seitens der zuständigen Behörden zu vereinfachen und zu gewährleisten.

 

Zusätzlich bedarf es einer Reform und einer Erweiterung der sog. Vollständigkeitserklärung. Alle gemeldeten Verpackungsmengen der Erstinverkehrbringer sind mit den lizenzierten Verpackungsmengen bei dualen Systemen und Branchenbetreibern abzugleichen. Die Prüfung darf nur von unabhängigen Sachverständigen oder Wirtschaftsprüfern mit Sachkundenachweis durchgeführt werden. Bei der Einführung einer Pflicht zur Abgabe einer Vollständigkeitserklärung unterhalb der Bagatellgrenzen ist künftig eine Richtigkeitsbestätigung des Verpflichteten unter Angabe der in Verkehr gebrachten und lizenzierten Mengen erforderlich.

 

Mehr Informationen auf www.bellandvision.de

Hier finden Sie:

  • Alternativentwurf für eine 7. Novelle durch die BellandVision GmbH
  • Kommentierung des Entwurfs der 7. Novelle des Bundesministerium für Umwelt und Bau

 

Über BellandVision

Die BellandVision GmbH, mit Sitz in Pegnitz, ist eine 100%ige Tochter der SITA DEUTSCHLAND und damit ein Unternehmen der SUEZ ENVIRONNEMENT Gruppe. Der börsennotierte französische Konzern umfasst die gesamten Aktivitäten in der Wasser- und Abfallwirtschaft der SUEZ Gruppe.