Verpackung & Recycling

Manches gehört einfach zusammen: Recycling und Verpackung

Umweltschutz durch Verpackungsrecycling

Ob der Versandkarton beim Online-Shopping, die Kunststoffverpackung um die neue Zahnbürste, das Einwegglas für Gewürzgurken oder die Papiertüte beim Bäcker – Verpackungen erfüllen im Alltag eine Vielzahl von Funktionen. Sie schützen Waren vor äußeren Einflüssen, erhöhen die Haltbarkeit der Produkte, geben den Verbraucher*innen alle nötigen Informationen und erleichtern – je nach Gestaltung – die Handhabung.

Aber: Trotz der positiven Eigenschaften entsteht durch die Verwendung von Verpackungen eine große Menge an Abfall. Der bewusste Umgang mit Verpackungen und das Recycling sind daher immens wichtig. Denn begrenzente Ressourcen, Klimaschutz und das Recycling von Wertstoffen gehören zu den wichtigsten Umweltthemen unserer Zeit – und zur Hauptaufgabe von BellandVision.

Verpackungsgesetz: Erweiterte Produktverantwortung (EPR) für mehr Recycling von Verpackungen

Auch der Gesetzgeber hat die Bedeutung des Verpackungsrecycling bereits Anfang der 90er Jahre erkannt und daraufhin die Verpackungsverordnung (VerpackV) als erste gesetzliche Grundlage zur Regelung der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Verpackungen geschaffen. 2019 hat das Verpackungsgesetz (VerpackG) – das 2021 bereits novelliert wurde - die bis dahin geltende Verpackungsverordnung abgelöst und sogenannte Erstinverkehrbringer von Verpackungen in die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) genommen:

Das VerpackG verpflichtet alle, die verpackte Waren erstmals gewerbsmäßig auf den deutschen Markt bringen und deren Verpackungen als Abfall bei privaten Endverbraucher*innen anfallen, zur Registrierung bei der Zentralen Stelle und zur Beteiligung an einem dualen System oder einer Branchenlösung. Denn gebrauchte Verpackungen können durch Recycling im Kreislauf gehalten und wiederum als Wertstoff für neue Verpackungen und Produkte verwendet werden – zur Schonung der Umwelt. Ab dem 1. Juli 2022 sind nicht nur Hersteller von Verpackungen, die bei privaten Endverbraucher*innen als Abfall anfallen, zur Registrierung verpflichtet, sondern sämtliche Hersteller verpackter Waren (z.B. Primär-, Sekundär & Tertiärverpackungen oder Mehrwegverpackungen).  

Recyclingquoten nach VerpackG

Verpackungen – z. B. aus Glas, Papier, Pappe oder Karton – werden zu einem hohen Anteil bereits recycelt. Auch die Wiederverwertung von Kunststoffverpackungen wird stetig optimiert. Im Vergleich zur früher geltenden Verpackungsverordnung (VerpackV) wurden in Deutschland durch das Verpackungsgesetz die Recyclingquoten erhöht und werden ab 2022 erneut angehoben:

Für die Kontrolle der Erfüllung der Recyclingquoten ist die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) zuständig, bei der die dualen Systeme und Branchenlösungen einen entsprechenden (Mengenstrom-)Nachweis einreichen müssen. Dieser Nachweis umfasst von der Sammlung bis zur letzten Verwertungsanlage alle Wiegescheine auf geeichten Waagen, die letztlich durch registrierte Sachverständige auf Korrektheit und Vollständigkeit geprüft werden. Jeder Verwertungsnachweis, der nicht den strengen Kriterien der entsprechenden Prüfleitlinien der Kontrollbehörde entspricht, wird für die Quotenberechnung nicht anerkannt.

Ihre gesetzliche Pflicht – unsere effizienten Lösungen 

Das duale System oder die Branchenlösung der BellandVision organisiert im Auftrag ihrer Kunden die bundesweite Erfassung, Sortierung und Verwertung von Verpackungsabfällen, damit die gesetzlich vorgeschriebene werkstoffliche Recyclingquote in Deutschland gemäß Verpackungsgesetz erreicht wird und aus gebrauchten Verpackungen wieder Produkte oder im besten Fall neue Verpackungen entstehen können.

Transportverpackungen, die im B2B-Bereich, also im Gewerbe und der Industrie, verbleiben, sind zwar von der Systembeteiligungspflicht ausgenommen, aber auch hierfür hat der Gesetzgeber spezifische Vorgaben zur Abholung und Wiederverwertung festgelegt. Zum Beispiel müssen sich auch die Hersteller,  die Gewerbe- und Transportverpackungen auf den Markt bringen, bei der Zentralen Stelle registrieren bis zum 1. Juli 2022 lassen.

Ob die Beteiligung am dualen System, die Branchenlösung, das flächendeckende Entsorgungsmanagement von Transportverpackungen oder alle Antworten auf Ihre Recyclingfragen: Entdecken Sie unsere effizienten, umweltgerechten und wirtschaftlichen Entsorgungsdienstleistungen und erfüllen Sie mit BellandVision als Ihrem Partner ganz einfach Ihre Pflichten nach dem Verpackungsgesetz!

Weitere Informationen für Sie:

Beteiligung am dualen System
Branchenlösung
Transport­verpackungen
Unverbindlicher Lizenrechner
Verpackungs­gesetz
Verpackungs­register
Geschlossene Recyclingkreisläufe
Internationale Lizenzierung