20171201_PM_Landgericht Köln hat zur Klage gegen RKD in der Sache nicht entschieden

Landgericht Köln hat zur Klage gegen RKD in der Sache nicht entschieden

BellandVision setzt sich weiterhin für die korrekte Abwicklung des Verpackungsrecycling ein.

Pegnitz, 1. Dezember 2017

BellandVision wird sich weiterhin für die korrekte Abwicklung des Verkaufsverpackungsrecyclings einsetzen und dass die dualen Mengenmeldungen an die Clearingstelle und den DIHK übereinstimmen.

Das Landgericht Köln hatte am 30. November 2017 die Klage von BellandVision und weiteren dualen Systemen gegen RKD als unzulässig abgewiesen. Eine Entscheidung in der Sache selbst wurde nicht getroffen. Vom Gericht wurde noch nicht geprüft, ob die Regelungen des Clearingvertrages von der Beklagten RKD eingehalten wurden und werden.

Die aktuelle Pressemitteilung der RKD hierzu irritiert. Das Urteil des Landgerichts Köln beantwortet gerade nicht die Frage, ob sich RKD an die Regeln des gemeinsamen Clearingvertrages gehalten hat. Vielmehr war Gegenstand der gestrigen Entscheidung nur, ob das Landgericht Köln zuständig ist, was abschlägig entschieden wurde. BellandVision wird diese Entscheidung in der nächsten Instanz überprüfen lassen.

Ziel der Klage war, RKD zu verpflichten, zu unterlassen, in der Ist-Mengenmeldung an die Clearingstelle und in der Mengenmeldung an das VE-Register voneinander abweichende Mengen zu melden, und RKD zu verpflichten, identische Mengenmeldungen abzugeben. Weiterhin wurde beantragt, RKD zu verurteilen, es zu unterlassen, dem System-WP Plan- und/oder Ist-Mengenmeldungen zur Prüfung vorzulegen, in denen pauschale Mengenabzüge und/oder solche Abzüge enthalten sind, die nicht in den Clearingverträgen ausdrücklich zugelassen sind und/oder die nicht mit der Lizenzmengenbestätigung der Beklagten übereinstimmen.

Damit richtete sich die Klage ausschließlich gegen die RKD und nicht gegen den prüfenden System-Wirtschaftsprüfer. Zudem wurden in diesem Verfahren nicht - wie von RKD behauptet - „haltlose Behauptungen“ gegenüber dem prüfenden System-Wirtschaftsprüfer getätigt.

In dem Verfahren wurden auch keine eidesstattlichen Versicherungen abgegeben. Lediglich im Zusammenhang mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 19.08.2016 gegen RKD wurden eidesstattliche Versicherungen abgegeben, die selbstverständlich wahrheitsgemäß sind. Hierzu erklärt Thomas Mehl, Geschäftsführer der BellandVision GmbH: „Für mich sind die Aussagen von Herrn Dr. Dühr bezüglich Meineid und übler Nachrede nicht nachvollziehbar. Jede diesbezügliche Unterstellung weise ich ausdrücklich zurück.“

Hintergrund des Streits sind die Mengendifferenzen zwischen den Systemmeldungen an den DIHK und an die Clearingstelle der letzten Jahre, die beweisen, dass jährlich über 200.000 Tonnen Verpackungsmaterial weniger an die Clearingstelle als an den DIHK gemeldet wurden. Dadurch entstanden nicht nur Schäden von ca. 60 Mio. Euro jährlich, sondern es wurden gegebenenfalls hierfür auch die gesetzlich vorgeschriebenen Recyclingquoten nicht erfüllt.

Nicht zuletzt deshalb prüft derzeit das Umweltministerium des Landes Baden-Württemberg die DIHK-Mengen, zugehörige Mengenströme und ggfs. Mengendifferenzen des Jahres 2015.

BellandVision und einige weitere Systembetreiber haben in diesem Jahr im Rahmen ihrer Transparenzoffensive von ihrem zuständigen System-Wirtschaftsprüfer zusätzlich die Übereinstimmung der Clearing- und DIHK-Meldung zu unterschiedlichen Zeitpunkten prüfen und bescheinigen lassen. RKD hat an dieser Transparenzoffensive nicht teilgenommen.

 

Über BellandVision

Die BellandVision GmbH, mit Sitz in Pegnitz, ist das größte duale System sowie Dienstleister für bundesweite Entsorgungslösungen. Das Unternehmen ist eine 100%ige Tochter des börsennotierten SUEZ-Konzerns, einem der weltweit führenden Unternehmen für Wasser- und Abfallwirtschaft.